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Funktechnik-fuer-Verbrauchermaerkte.1.html Laut Amtsblattverfügung VFG 42/2022 der Bundesnetzagentur stehen folgende Frequenzen für Verbracuhermärkte wie folgt anmelde und gebührenfrei zur Verfügung

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkanwendungen für Sprach- und Datenkommunikation

Gemäß § 91 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden folgende Frequenzen zur Nutzung für betriebsinterne Kommunikation in Filialen von Verbrauchermärkten und Handelsketten für die Sprach- und Datenkommunikation zugeteilt.

1. Frequenznutzungsparameter ( nur digitale Frequenznutzung zulässig ) :

450,0375 MHz ( 6,25 / 12,5 kHz )
460,0375 MHz ( 6,25 / 12,5 kHz )

Maximale Sendeleistung 2 W ERP

Die Nutzung der Frequenzen darf nur auf entsprechenden Betriebsgrundstücken durch dort Beschäftigte erfolgen. Der Einsatz von abgesetzten Antennen ist nicht zulässig. Die Nutzung der Frequenzen ist in einem 20 km Grenzabstand zu folgenden Ländern nicht gestattet:

Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen.

Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den beanstandeten Frequenzen einzustellen .

2. Befristung

Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2032 befristet.

3. Widerruf

Die Allgemeinzuteilung Vfg. 42 / 2019 wird hiermit widerrufen

Hinweise

1. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.

2. Diese Frequenzzuteilung berührt nicht rechtliche Verpflichtungen, die sich für die Frequenznutzer aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte (z.B. baurechtlicher oder umweltrechtlicher Art).

3. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden für Geräte die Parameter der gemäß Richtlinie 2014/53/EU bzw. des Funkanlagengesetzes verabschiedeten harmonisierten Normen zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden, die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden müssen, sind ebenfalls diesen Normen zu entnehmen

Bei uns erhalten Sie passende Funkgeräte programmiert für den sofortigen Einsatz . Bitte beachten Sie das nur Funkgeräte mit einem digitalem Übertragungsverfahren hierfür zugelassen sind .

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