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Funktechnik-fuer-Verbrauchermaerkte.1.html
Laut
Amtsblattverfügung VFG
42/2022 der Bundesnetzagentur stehen folgende Frequenzen für
Verbracuhermärkte wie folgt anmelde und gebührenfrei
zur
Verfügung
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkanwendungen
für Sprach- und Datenkommunikation
Gemäß § 91 Telekommunikationsgesetz (TKG)
werden folgende Frequenzen zur Nutzung für betriebsinterne
Kommunikation in Filialen von Verbrauchermärkten und
Handelsketten für die Sprach- und Datenkommunikation
zugeteilt.
1. Frequenznutzungsparameter (
nur
digitale Frequenznutzung zulässig ) :
450,0375 MHz ( 6,25 / 12,5 kHz )
460,0375 MHz ( 6,25 / 12,5 kHz )
Maximale Sendeleistung 2 W ERP
Die Nutzung der Frequenzen darf nur auf entsprechenden
Betriebsgrundstücken durch dort Beschäftigte
erfolgen.
Der Einsatz von abgesetzten Antennen ist nicht zulässig. Die
Nutzung der Frequenzen ist in einem 20 km Grenzabstand zu folgenden
Ländern nicht
gestattet:
Belgien, Frankreich,
Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen.
Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen
in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung
der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den
beanstandeten Frequenzen einzustellen .
2. Befristung
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2032 befristet.
3. Widerruf
Die Allgemeinzuteilung Vfg. 42 / 2019 wird hiermit widerrufen
Hinweise
1. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr
für eine
Mindestqualität oder Störungsfreiheit des
Funkverkehrs. Es
besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere
bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere
sind bei
gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige
Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und
hinzunehmen.
2. Diese Frequenzzuteilung berührt nicht rechtliche
Verpflichtungen, die sich für die Frequenznutzer aus anderen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch
telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen
privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere für
Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte (z.B. baurechtlicher oder
umweltrechtlicher Art).
3. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer
Überprüfungen werden für
Geräte die Parameter der gemäß Richtlinie
2014/53/EU
bzw. des Funkanlagengesetzes verabschiedeten harmonisierten Normen zu
Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden, die zur
Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden
müssen,
sind ebenfalls diesen Normen zu entnehmen
Bei uns erhalten Sie passende Funkgeräte programmiert
für den
sofortigen Einsatz . Bitte beachten Sie das nur Funkgeräte mit
einem digitalem Übertragungsverfahren hierfür
zugelassen sind
.
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